URG-Revision: Klarere Grundsätze bei Fotografien
Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz.
Neu sind alle Fotos in der Schweiz urheberrechtlich geschützt.
Durch den neu eingeführten Art. 2 Abs. 3bis URG werden nun
ALLE Fotos geschützt.
Auch die Qualität des Bildes spielt keine Rolle, d.h. geschützt sind auch Porträts mit abgeschnittenen Köpfen oder überbelichtete, verwackelte oder verschwommene Aufnahmen. Auch die Aufnahmen mit einer Smartphone-Kamera der ersten Generation oder einer LOMO-Kamera sind geschützt.