Jedes Foto ist geschützt. Das Urheberrecht geht weit. Sogar wer irgendeinen Schnappschuss öffentlich verwendet, ohne beim Urheber nachzufragen, macht sich strafbar.
Fotografinnen und Fotografen haben Urheberrechte an ihren Bildern. Sie können auf Namensnennung bestehen und bestimmen, wann, wie und wo ihre Fotos verwendet werden. Wer fremde Fotos über den privaten Rahmen hinaus nutzen will, muss also stets die Erlaubnis einholen. Zwar sieht das Urheberrecht für Fotos erst seit dem 1. April 2020 strengere Regeln vor. Trotzdem braucht man grundsätzlich auch eine Erlaubnis, wenn man ein älteres, unoriginelles Bild verwenden will. Nur wenn es bereits vor diesem Zeitpunkt publiziert wurde, braucht es keine nachträgliche Einwilligung. Das gilt auch für Nutzungen, die vor dem neuen Recht begonnen wurden. Sie dürfen ohne Erlaubnis vollendet werden.