snow-world Der etwas andere Fotograf
Stundenansatz ab sFr. 135.00
Halber Tag bis 4.5 Stunden inkl. Bildbearbeitung sFr. 660.00
Ganzer Tag bis 8,5 Stunden inkl. Bildbearbeitung sFr. 1'210.00
( 2/3 fotografieren 1/3 bearbeiten ) plus Spesen & Datenträger
Drohnenaufnahmen werden bei Fotoaufträge speziell verrechnet
* Werke für's Internet ab sFr. 135.00 Internet (2049 pixel gross)
* Werke für den Druck ..... auf Anfrage
* 1 Drohnenbild / Luftbild ab sFr. 340.00 20 MB gross
° Werke von snow-world.ch/Marcel Giger dürfen nur mit seiner ZUSTIMMUG verändert werden.
° Werke für den Druck dürfen ohne mein Einverständnis nicht online gestellt werden.
( ist ein neuer Auftrag )
der Bildquellennachweis ist Pflicht
Fehlender Bildquellennachweis kostet 100% mehr pro Werk
° Der Bildquellennachweis: snow-world.ch/Marcel Giger muss direkt im /am Werk gut sichtbar sein. (auch bei online / Internetwerke)
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Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz.
Das revidierte Urheberrecht geht weit.
Sogar wer irgendeinen Schnappschuss öffentlich verwendet,
ohne beim Urheber nachzufragen, macht sich strafbar.
Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen,
ob, wann, wie und unter welcher Urheberbezeichnung das eigene Werk veröffentlich
werden soll.
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( gut zu wissen )
2. Kapitel: Strafbestimmungen
Urheberrechtsverletzung
1 Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig: 65
a. ein Werk unter einer falschen oder einer andern als der vom Urheber oder
von der Urheberin bestimmten Bezeichnung verwendet;
b. ein Werk veröffentlicht;
C. ein Werk ändert;
d. ein Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet;
auf irgendeine Weise Werkexemplare herstellt;
Werkexemplare anbietet, veräussert oder sonst wie verbreitet;
g. ein Werk direkt oder mit Hilfe irgendwelcher Mittel vorträgt, aufführt, vorführt oder
anderswo wahrnehmbar macht;
g. bis,66 ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen
von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
h. ein Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen, sendet
oder ein gesendetes Werk mittels technischer Einrichtungen, deren Träger nicht
das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weitersendet;
i, 67 ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht;
und so weiter
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Auch bei Auftragsarbeiten bleibt der Urheber immer der Fotograf.
Die Weitergabe der Daten an Dritte muss vom Fotografen bewilligt werden.
Auch da ist die Bildnachweis Pflicht. ZVG ist nicht zulässig.
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*** Jede Verwendung meiner Bilder ist kostenpflichtig. Auch die Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, Fotografien sowie für Layout und Präsentationszwecke. Das Abzeichnungsrecht entspricht dem vollen Bildhonorar. Der Preis gilt auch, wenn aus dem Bildmaterial oder Ausschnitten davon durch Bearbeitung ein neues Werk entstanden ist. Dies gilt ebenfalls für die Reproduktion von autorisiert auf Datenbanken oder anderen elektronischen Datenträgern gespeichertem Bildmaterial.
*** Preisvereinbarungen gelten für mein Bildmaterial ohne anderweitige Abmachungen für die einmalige Publikation und den vereinbarten Zweck. Jede weitere Nutzung (Neuauflage, Lizenzausgabe, Nutzung im Internet oder Intranet, Eigenwerbung etc.) bedarf einer erneuten Zustimmung und der Freigabe durch snow-world.ch. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die vorliegenden Preise.
*** Zuschläge werden erhoben für Luftbildaufnahmen.
*** Fehlender Bildquellennachweis kostet 100% mehr pro Werk
*** Eine Weitergabe an Dritte oder unberechtigte Reproduktion des Bildmaterials durch den Besteller ohne Zustimmung des Bildanbieters ist nicht gestattet. Bei unberechtigter Reproduktion oder Weitergabe an einen Dritten ist zusätzlich zum Preis ein Zuschlag von CHF 1000.- geschuldet
*** Die sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bildmaterial ist nicht
*** Ohne andere Vereinbarung ist jede Publikation mit snow-world.ch/Marcel Giger zuversehen erlaubt.
*** der Bildquellennachweis ist Pflicht
Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz.
Wer irgend ein Werk [Foto] von mir öffentlich verwendet, ohne mich zu fragen, macht sich strafbar.
© 2002-2023 snow-world.ch
Alle Rechte vorbehalten
Wer irgend ein Werk [Foto] von mir öffentlich verwendet, ohne mich zu fragen, macht sich strafbar.
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